Gartenpreis der Bienenstadt Hohen Neuendorf

Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Gartenpreis der Bienenstadt Hohen Neuendorf ins Leben gerufen. Idealerweise soll der Preis bereits 2022 zum ersten Mal verliehen werden.

Mit unserer bienenfreundlichen Gartengestaltung, den Honigbienenvölkern und den vielen Wildbienen, die in unseren Gärten leben, sind wir die perfekten Kandidaten!

Nachfolgend finden Sie den Text aus dem Amtsblatt vom 20.11.21, auch nachzulesen unter https://hohen-neuendorf.de/de/rathaus-politik/amtsblatt/2021 (Beitrag vom 19.11.21, Punkt 9 “Antrag der CDU-Fraktion – Gartenpreis der Bienenstadt Hohen Neuendorf”)

AMTSBLATT HOHEN NEUENDORF 

Amtliche Mitteilungen 20. November 2021
Nr. 11 / 30. Jahrgang

9 Antrag der CDU-Fraktion – Gartenpreis der Bienenstadt Hohen Neuendorf
Vorlage: A 022/2021

Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, zur Stärkung der Bezeichnung Bienenstadt Hohen Neuendorf Regularien für die Verleihung eines Gartenpreises für besonders bienen- und insektenfreundliche Gärten in der Stadt zu erarbeiten und diese bis Mai 2022 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität, Klimaschutz, Stadtmarketing und Umwelt zur weiteren Beratung vorzulegen. Dabei ist auf das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf zuzugehen, mit dem Ziel, dieses sowie mögliche weitere Partner, wie die Gruppe Gartenlust des Kulturkreises und den Imkerverein Hohen Neuendorf und Umgebung e. V., einzubinden.

Begründung:
Die Idee eines Gartenpreises der Bienenstadt Hohen Neuendorf reiht sich in eine Vielzahl von Initiativen und Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung ein, die ökologische Bedeutung von Bienen und Insekten zu unterstreichen. So wurde beispielsweise mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Oktober 2020 die Stadtverwaltung beauftragt, das Alleinstellungsmerkmal „Bienenstadt“ verstärkt auszuweisen. Dazu dient auch ein konkret sichtbarer Gartenpreis. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass in der Stadtverordnetenversammlung sog. Schottergärten auf ökologische Vorbehalte stoßen. Statt mit Verboten u. ä. zu reagieren, kann anhand von besonderen ortsbezogenen Beispielen für bienen- und insektenfreundlichen Gärten und damit für eine ökologisch angemessene Gartengestaltung geworben werden. Statt sich nur theoretisch Gedanken zu machen, wird so mit Praxisbeispielen das Anliegen „Bienenstadt“ greif- und erlebbar. 

Mit den Regularien sollte ein grober Kriterienkatalog vorgegeben werden, nachdem Gärten im Rahmen des Wettbewerbs vorbewertet werden sollen und welche Voraussetzungen für einen besonders bienen- und insektenfreundliche Garten in der Praxis erfüllt werden sollen. Auch könnten weitere Aspekte in den Kriterienkatalog einfließen, wie die Verwendung in unserer Region heimischer Pflanzen, Erholungsfaktor, besondere Kinder- oder Seniorenfreundlichkeit oder die ökologische Kreativität der allgemeinen Gartengestaltung einschließlich von Vorgärten. Zu bedenken ist auch, ob es ggf. nicht nur einen Gartenpreis als Sieger geben soll, sondern auch einen Zweit- oder gar Drittplatzierten. Der Gartenpreis selbst kann jährlich, aber auch in etwas größerem Rhythmus vergeben werden, um das Thema nicht zu erschöpfen. Die Gewinner und ggf. auch die Teilnehmer sollten aus Ihren Erfahrungen berichten können und ggf. auch die Gärten an einem Tag für Interessierte zugänglich machen. Dafür bietet sich die seit Jahren auch in Hohen Neuendorf zwei Mal im Jahr von Privaten organisierte Aktion „Tag der offenen Gärten“ an. Der Preis selbst könnte neben einer Plakette aus einem Gutschein zur Gartengestaltung- und pflege oder aus Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet der Gartengestaltung u. ä. bestehen.

Die Regularien sollten in Ruhe abgestimmt und beraten werden. Auch muss die Verwaltung die Organisation eines solchen Preises planen und einen passenden Rahmen für die Übergabe des Gartenpreises finden. Denkbar wäre der jährliche Weltbienentag (20. Mai) oder der jährliche Tag des Gartens (2. Sonntag im Juni). Insgesamt ist die Erstvergabe des Gartenpreises der Bienenstadt Hohen Neuendorf für 2022 zwar wünschenswert, kann aber auch erst 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 33
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 26
Davon stimmberechtigt: 26
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 12
Enthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0
Abstimmungsverhalten: mehrheitlich zugestimmt

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