Naturschutz durch Kleingärten – eine selbstverständliche Aufgabe
Für die Gestaltung eines Kleingartens gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetztes. Dadurch ist es dem Gärtner vorgegeben, bei seiner Planung, seiner Gestaltung, beim Pflanzen und Pflegen seines Gartens, die Belange des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege zu beachten und umzusetzen.


Doch es ist im Kleingarten nicht nur notwendig, sondern auch im innersten Interesse des Gärtners eine vielfältige Auswahl an Blumen, Bäumen und Sträuchern anzupflanzen. Anders als Gärten mit kurz geschorenem Rasen, nur vereinzelten Blühpflanzen, vielen exotischen, immergrünen Pflanzen oder gar Schottergärten, bietet diese Pflanzenvielfalt aber nicht nur dem Gärtner Vorteile, sondern ermöglicht wildlebenden Tieren einen wertvollen Lebensraum. Sie finden Nahrung, Verstecke und Nistplätze.


Wildtiere sind in unseren Gärten, aber nicht nur Gäste. Sie haben oft ein festes Zuhause gefunden. Das kann das Hummelvolk sein, welches jedes Jahr unter der Terrasse wohnt, die Amsel, die jedes Jahr im selben Baum nistet oder die Meise von nebenan im Vogelhaus, oder der Igel, der im Sommer nachts seine Runden durch den Garten dreht.

In unserer Kleingartenanlage bieten wir den Wildtieren einen geschützten, autofreien Lebensraum.
Dieser Lebensraum sollte erhalten und in das Konzept Stadtentwicklung eingebaut werden, anstatt in zu zerstören.
Katja / Parzelle 24